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Fränkischer Tag – 01.09.2011

Minister ist „moralisch verpflichtet“

Verkehr: Heinz Richter erwartet von der Ministerkonferenz …

 

Stellungnahme MUNk e.V. :   Westumgehung ? Alternative ist möglich

 

Die Westumfahrung Neunkirchen ist innerhalb eines offiziellen und professionellen Verfahrens im 7. Ausbauplan der bayerischen Staatsstraßen 2011-2021 in 1Reserve eingestuft worden. Dabei wurden sämtliche Maßnahmen in Bayern im Rahmen der derzeitigen finanziellen Möglichkeiten berücksichtigt. Selbst der Regionale Planungsverband Oberfranken West  konnte kein Bauvorhaben finden, auf das man auf Regionalebene stattdessen verzichten konnte. Gleichzeitig gibt es noch eine Reihe weiterer Projekte, die der Planungsverband ebenfalls gerne zügiger verwirklichen würde.

Daher  ist die Einstufung in 1Reserve bzw. eine Höherstufung nicht eine Frage des Anspruches oder der Verpflichtung seitens der Baubehörde oder der Minister des Freistaates, sondern eine Priorisierung der finanziellen Möglichkeiten und der tatsächlichen Notwendigkeiten.

Der Markt Neunkirchen ist verkehrstechnisch voll erschlossen und gilt als blühendes Kleinzentrum im Osten Erlangens. Die Verkehrszahlen sind jedoch seit 2006 rückläufig und der angedachte lange und teure  Nordast der Westumgehung kann bei der Kosten-Nutzen-Analyse nicht punkten und würde durch  landwirtschaftlich und naturschutzrechtlich wertvolles Gebiet führen.

Eine angesprochene Gefährdung durch Verkehr im Markt ergibt sich aus der jahrzehntelangen kommunalen Untätigkeit Straßen-bauliche Schwachstellen zu entschärfen, mit dem Argument, man dürfe den Bau der Westumgehung nicht gefährden. Wenn hier seitens des Bürgermeisters an die Moral des Innenministers appelliert wird, sollten hier schnellstens – möglichst noch vor Schulbeginn die Verbesserungsvorschläge der Bürgerinitiative MUNk umgesetzt werden, anstatt Ängste und Gefährdung durch den heutigen Straßenverkehr heraufzubeschwören.

Wenn man weniger Verkehr möchte, ist es sinnvoll den Orts- und Pendelverkehr zu reduzieren. Entsprechende kommunale Informationspolitik, sowie kommunale attraktive Angebote ( z. B. Unterstützung von E- Fahrrädern, attraktivere Fahrpreise des öffentlichen Nahverkehrs) sind hier zielführender als zusätzliche Verkehrsanreize wie weitere Parkplätze im Ortskern oder gar 'Drive -In-Shops' .

Der Neunkirchner Gemeinderat wird künftig gefordert sein, die Bedürfnisse seiner Einwohner konkreter zu lösen und nicht nach außen zu verlagern.

 

Neunkirchener Bürger zählen Verkehr,
zeigen 29 Gefährdungsstellen auf,
Vermissen Lösungsunterstützung des Marktes und sehen Nachteile der Westumfahrung für Nachbarorte

 

Gefährdung im Straßenverkehr - Zitat:

“ StVO.  I. Allgemeine Verkehrsregeln, §3 Geschwindigkeit

(2a) Die Fahrzeugführer müssen sich gegenüber Kindern, Hilfsbedürftigen und älteren Menschen, insbesondere durch Verminderung der Fahrgeschwindigkeit und durch Bremsbereitschaft, so verhalten, dass eine Gefährdung dieser Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist."

 

 

Westumfahrung – Entwicklung und Notwendigkeit

Die geplante Verlegung der Staatsstraße St 2243 westlich Neunkirchens ist eine in Neunkirchen am Brand seit vielen Jahrzehnten verfolgte Idee des räumlichen Abschlusses der Siedlung nach Westen, analog derjenigen im Süden mit der 1997 noch bis unmittelbar an der Bebauungsgrenze realisierten Südumfahrung. Waren es dort die verkehrliche Perspektive im Zuge der Gestaltung des Entwicklungsraums “Erlanger Oberland“ und der bereits vor dem Bau dieser Umfahrung  schon um einem 2- bis 3-fachen höherer Durchgangsverkehr als im Westen, so konnten für die Umfahrung im Westen eigentliches Verkehrspotential oder dessen Entwicklungsperspektiven deren Notwendigkeit nie begründen. Im politischen Raum des Regionalen Planungsverbands Oberfrankens und der Marktgemeinde diskutiert, wurde Ende der 90-er Jahre des letzten Jahrhunderts eine Vorhaltetrassen fixiert. Einzug fand diese u.a. in beschreibenden Hinweisen des Flächennutzungs- und Landschaftsplans (2002). Das bei politischen Gremien stets mit Mehrheiten schillernde Projekt bleib in weiten Kreisen der Bevölkerung, wie auch der Landwirtschaft und des Naturschutz, wegen des geringen Verkehrsaufkommens des damit nur geringen Nutzens stets heftig umstritten.

Dies konnte allerdings Befürworter nicht von einer Priorisierung dieses Projekts ab 2004 abhalten, indem einerseits in vermeintlich hohe Schwerlastanteilen eine hohe Gefährdung auf den Straßenzügen geltend gemacht wurde und andererseits Lärm, Erschütterungen, bis zu einem Riss in einem Haus als Belästigung herangeführt wurden. Dies zeigte Wirkung. Im Fokus der Regierung von Oberfranken brachte eine Neunkirchner Partei aufgrund dieses allgemeinen Stimmungsbilds eine nahfristige Realisierung im Innenministerium des Freistaates ins Spiel und die Dringlichkeitszuordnung für den Landkreis Forchheim stieg auf die die Realisierung vorbereitende Dringlichkeitsstufe 1 R(eserve).

Die Neunkirchner Kommunalpolitik im Begriff mit jahrzehntelang geübte Zustimmung ein weiteres mal zu bekräftigen, bleibt aber eine exakte und nachvollziehbare Begründung der Notwendigkeit dieser Straße dem fragender werdendem Bürger gegenüber schuldig.

 

Die Gefährdung genau genommen - Gefährdungsstudie

Die ins Feld geführte Gefährdung, so auch für Kinder auf deren Schulweg zur und von der Grundschule, wird zwar als Begründungsargument benutzt, gleichzeitig aber vor der Bau der Umfahrung als nicht relevant angesehen sie zu beseitigen.  Ähnlich ist dies mit den anderen Belästigungen, die durch Maßnahmen an der jeweiligen angeführten Quelle zu beseitigen oder verträglich zu gestalten wären.

Dieser Widerspruch hat die Bürgerinitiative für ein modernes und umweltbewusstes Neunkirchen (MUNk e.V.) bewogen, zunächst nach einer Auflistung der Gefährdungsstellen zu fragen und dann, als klar wurde, dass diese mehr als in vermeintlich aller Munde in Schriftform nicht vorlag eine aktuelle Bestandaufnahme in Eigenleistung durchzuführen. Dazu wurde am 11. Oktober 2008 der Straßenzug Staatstraße St 2243 vom Ortseingang im Norden über die Innerortsstraßen vorbei am historischen Ortskern zurück auf die St 2243 zum Ortsausgang nach Dormitz von mehreren Personen einer Arbeitsgruppe begangen und dabei Auffälligkeiten notiert. Dies auch, um bewerten zu können, in wie weit Möglichkeiten bestehen derartige Stellen zu beseitigen und mit welchen Aufwand derartiges verbunden ist – auch im Vergleich zum avisierten Neubauprojekt der Umfahrung.

Die Ausarbeitung der Bürgerinitiative hierzu ist die so genannte Gefährdungsstudie. Der Name aber auch das Beschäftigen der Arbeitsgruppe mit dem Thema wurde unter dem eingangs erwähnten Wissen gewählt, nach dem gemäß den Regeln der StVO jeder Verkehrsteilnehmer die Verpflichtung hat, sich bei seiner Teilnahme am Straßenverkehr so zu verhalten, dass hieraus keine Gefährdung entsteht. Somit dürfte es eigentlich das Abstützen der Notwendigkeit der Umfahrung auf diesem Punkt nicht geben, ein besonderer Anreiz das Augenmerk auf eine sachliche Ausrichtung der Ausarbeitung zu richten.

Dies zu erreichen wurde die Studie in zwei Teile untergliedert, der einführenden Analyse und der Darstellung von Lösungsansätze zur Gefährdungsbeseitigung bezogen auf jede einzelne in der Analyse dargestellte Gefährdungsstelle.

 

Die Gefährdungsanalyse

Am 12.01.2009 wurde der Gemeindeverwaltung von Neunkirchen, Herrn 1. Bürgermeister Heinz Richter die von der Bürgerinitiative für ein modernes und umweltbewusstes Neunkirchen (MUNk e.V.) erstellte Gefährdungsanalyse sowie  eine Verkehrszählung vom 28.10.2008 am Knotenpunkt Forchheimer Tor überreicht.

In der Gefährdungsanalyse werden 28 Gefährdungsstellen im Straßenverlauf und eine am Ausgang in der Erleinhoferstraße Richtung Rosenbach aufgezeigt.

 

13 Gefährdungsstellen liegen im Bereich der Staatsstraße und 15 (+1) im gemeindlichen Teil des Straßenzugs.

Detailliert dargestellt sind u.a. Engstellen, Sichtweiten und Reaktionszeiten, nachzulesen unter www.munk-ev.de.

Gefährdungsanalyse Teil 1a

Gefährdungsanalyse Teil 1b

Gefährdungsanalyse Teil 1c

 

Engstellen im Nordteil der Forchheimer Straße, in der Friedhofstraße, wie kurze Reaktionszeiten im heute s auf 50 km/h freigegeben im Westteil des gemeindlichen Straßenabschnitt haben hohe Gefährdungspotentiale für die Fahrer selbst, aber vor allem für Fußgänger, auch bei Straßenquerungen und auf den oftmals ungeschützten Gehsteigen entlang der  Fahrbahn. Auch die punktuelle Lärmbelastung für Anwohner ist durch höheres Tempo vergrößert.

 

Eingang in die Diskussion um Beseitigungsmaßnahmen

 In einer tabellarischen Kurzfassung der Gefährdungsanalyse sind die nummerierten Gefährdungsstellen mit einer freien Sonderspalte für Raum zum Eintrag von Lösungsideen zusammengefasst, nachzulesen unter www.munk-ev.de  In der Übersichtstabelle kann jeder seine eigene Gedanken für Beseitigungsmaßnahmen eintragen – und bei Bedarf auch an die Bürgerinitiative MUNk e.V. übermitteln info@munk-ev.de.

 

TABELLARISCHE Zusammenfassung

Gefährdungs-stelle

Analyse- Teil

Abschnitt

Kurzbeschreibung

F=Freistaat

M=Markt

L=Landkreis

Messpunkt

 

 

 

 

 

 

GS-1.1-01

 

1a

 

FO

 

Forchheimer Straße Gefälle vor Ortseinfahrt
Gefährdung für den Kfz-Lenker am Ortseingang durch für ihn bei noch hoher Geschwindigkeit und verdeckter Sicht unvermittelt auftauchende Personen am Ortseingang.

F

 

 

GS-1.2-01

 

1a

 

FO

 

Forchheimer Straße Querungshilfe Ortseingang
Gefährdung für Fußgänger durch Unübersichtlichkeit bei gleichzeitig zu schnell herannahenden Kfz.

F

 

MP 01

 

GS-1.3-01

 

1a

 

FO

 

Forchheimer Straße Querungshilfe Ortsausgang
Gefährdung für Fußgänger durch aus dem Ort unvorschriftsmäßig zu schnell herannahende Kfz begünstigt durch Spurbreite und -führung.

F

 

MP 01
MP 02

 

GS-1.4-01

 

1a

 

FO

 

Forchheimer Straße Gehsteig
Gefährdung für Fußgänger durch von hinten  schnell herannahende Kfz bei unauffällig ausgeprägtem Bordstein und unebener Gehsteigoberfläche.

F

 

MP 03
MP 04

 

GS-1.5-01

 

1a

 

FO

 

Forchheimer Straße Gehsteig
Gefährdung durch von hinten rasch herannahende Kfz bei Gehsteigen beidseits mit geringer Breite

F

 

MP 05
MP 06
MP 07

GS-1.6-01

 

1a

 

FO

 

Forchheimer Straße Bushaltestelle
Gefährdung von Fahrgäste an Bushaltestelle bei unauffällig ausgeprägtem Bewusstmachen der Haltestelle für Kfz-Lenker

M / L?

 

MP 08

GS-2.4.1-01

 

1b

Krzg FO

 

Kreuzung Forchheimer Tor
Gefährdung für den Kfz-Lenker durch knappe Reaktionszeiten an Kreuzung Forchheimer Tor infolge Unübersichtlichkeit und überhöhter Geschwindigkeit

F

 

 

GS-2.4.1-02

 

1b

Krzg FO

 

Kreuzung Forchheimer Tor
Gefährdung für Fußgänger durch Unübersichtlichkeit beim Queren Friedhofstraße (auch aus dem Rücken kommenden Verkehr) im Einmündungsbereich der St 2243.

F

 

MP 11
MP 12

GS-2.4.1-03

 

1b

Krzg FO

 

Kreuzung Forchheimer Tor
Gefährdung für Fußgänger durch Unübersichtlichkeit beim Queren der St 2243 unmittelbar am Tor

F

 

 

GS-2.4.2-01

 

1b

Krzg FO

 

Kreuzung Forchheimer Tor
Gefährdung für  Fußgänger durch zu weit ausholende LKW / Sattelzüge aber auch kleine LKW mit Hänger mit anschließender Gehsteigüberfahrt

F

 

MP 09
MP 10

GS-2.4.2-02

 

1b

Krzg FO

 

Kreuzung Forchheimer Tor
Gefährdung für Fußgänger durch zu eng abbiegende Kfz, besonders schwere LKW / Sattelzüge aber auch kleine LKW mit Hänger und sogar PKW, mit anschließender Gehsteigüberfahrt nachlaufender Achsen

 

F

 

MP 11
MP 12
MP 13

GS-3.1.1-01

 

1b

 

FS

 

Friedhofstraße östlich
Gefährdung für Fußgänger durch Gehsteigüberfahrt beim Lösen des Begegnungskonfliks

M

 

MP 14
MP 15

GS-3.1.2-01

 

1b

 

FS

 

Friedhofstraße Mitte
Gefährdung für Fußgänger durch Einengung rechter Gehsteig bei rück­wärtig herannahenden Kfz. Der linke Gehsteig (Privatbesitz) ist quasi nicht benutzbar, da er regelmäßig über­fahren wird.
Das Verbot höhere Geschwindigkeiten als 30 km/h zu fahren, wird öfter nicht eingehalten, was die Gefährdung erhöht.

M

 

MP 16

MP 17

GS-3.2-01

 

1b

 

FS

 

Friedhofstraße westlich
Gefährdung für Fußgänger und Radfahrer durch von hinten rasch herannahende Kfz, insbesondere wegen unbeabsichtigter Überfahrt des Gehsteigs oder Abdrängversuch gegenüber dem Radfahrer, da Fahrbahn niveaugleich mit Gehsteig ausgeführt. Hier muss auch der Kfz-Lenker mit hoher Aufmerksamkeit einem Verlassen der Fahrbahn entgegenwirken.

M

 

MP 18
MP 19

MP 20

 

GS-4.1-01

 

1b

 

Tor-Plz

 

(Erleinhofer) Torplatz östlich
Gefährdung für Fußgänger [Kinder] durch ungeschützte Gehsteigführung sowie offen gelassene und fehlzuinterpretierende Orientierung; fehlendes Fahrradkonzept

M

 

MP 21

 

GS-4.2-01

 

1b

 

Tor-Plz

 

(Erleinhofer) Torplatz Mitte
Gefährdung für Fußgänger [Kinder] durch Nichteinhalten des Verbots für Geschwindigkeiten größer 30 km/h an Grundschule / Überweg

M

 

MP 22

 

GS-4.3-01

 

1b

 

Tor-Plz

 

(Erleinhofer) Torplatz westlich
Gefährdung für Fußgänger [Kinder] durch versetzte Gehsteige und Unübersichtlichkeit durch fehlenden Einblick, ungeschützte Gehsteigführung sowie offen gelassene und fehlzuinterpretierende Orientierung; fehlendes Fahrradkonzept

M

 

MP 23

 

GS-5.1-01

 

1c

 

Erl

 

Erleinhoferstraße - Erlachweg
Gefährdung für Fußgänger durch verdeckten Einblick; auch angrenzende Parkbucht.

M

 

MP 24

 

GS-5.2-01

 

1c

 

Erl

 

Erleinhoferstraße - Querungshilfe
Gefährdung Fußgänger durch Unübersichtlichkeit und zu kurze Reaktionszeiten zum Queren und im Bogeninneren unvermittelt auftauchende Radfahrer.

M

 

MP 25a

 

GS-5.2-01

 

1c

 

Hkst

 

Kurve Erleinhofer- – Henkerstegstraße
Gefährdung für die Kfz-Lenker durch knappe Reaktionszeiten beim Linksabbiegen aus  der Henkerstegstraße in die Erleinhoferstraße infolge Unübersichtlichkeit bezüglich von rechts aus der Kurve (mit überhöhter Geschwindigkeit gegenüber ursprünglich vorgesehener Geschwindigkeit) kommenden Kfz.

M

 

 

GS-6.1-01

 

1c

 

Hkst

 

Henkerstegstraße - Brandbachbrücke
Gefährdung zwischen Fußgänger und Radfahrer durch  offen gelassene Orientierung bezüglich  Kennzeichnung einer geteilten Nutzung (fehlendes Fahrradkonzept) am linken Gehsteig. Beim rechten Gehsteig fehlt das Konzept zur Mitbenutzung, dadurch Gefährdung zwischen dem Radfahrer und Fußgänger. Gleiches gilt an der benachbarten Lichtsignalanlage.

M

 

MP 26

 

GS-6.1-02

 

1c

 

Hkst

 

Henkerstegstraße – Matthäus-Schmidtlein-Straße
Auf der Henkerstegstraße fehlt der Einfahrt eine Vorfahrt-Beschilderung, man nimmt an, dass die Regel “Rechts vor Links“ hier nicht gilt; Gefährdung für den Kfz-Lenker.

M

 

 

GS-6.1-02

 

1c

 

Hkst

 

Henkerstegstraße – Matthäus-Schmidtlein-Straße
Gefährdung für Fußgänger und Radfahrer durch fehlende Beschilderung und offen gelassene Orientierung; fehlendes Fahrradkonzept.

M

 

 

GS-6.2-01

 

1c

 

Krzg ER

 

Kreuzung Henkerstegstraße – Erlanger Straße
Gefährdung für den Kfz-Lenker durch knappe Reaktions­zeiten infolge Unübersichtlichkeit und verwirrender Orientierung von Haltelinien und Gehsteigverläufen, insbesondere aber bezüglich des raschen Erscheinens der aus der nahegelegenen, engen Kurve Richtung Dormitz auf der ST 2243 im Kreuzungsbereich auftauchenden Kfz (insbesondere bei der Geschwindigkeit 50 km/h).

F

 

 

GS-6.2-01

 

1c

 

Krzg ER

 

Kreuzung Henkerstegstraße – Erlanger Straße
Gefährdung für Fußgänger / Radfahrer
durch offen gelassene Orientierung und nicht angepasste Geschwindigkeiten; fehlendes Fahrradkonzept

F

 

 

GS-6.3-01

 

1c

 

Süd Krv

 

Südkurve der ST 2243 Rchtg. Dormitz
Gefährdung Kfz-Lenker durch zu kurze Reaktionszeiten (gilt für beide Fahrtrichtungen).

F

 

 

GS-6.4-01

 

1c

 

Egg

 

Erlanger Straße – Rad-in-Fußwegeinmündung
Gefährdung für Fußgänger / Radfahrer durch offen gelassene Orientierung, auch bei Weggabelung.

M

 

 

GS-6.4-02

 

1c

 

Egg

 

Erlanger Straße – Eggenweiherstraße
Gefährdung für Fußgänger / Radfahrer durch offen gelassene Orientierung und nicht angepasste Geschwindigkeiten; fehlendes Fahrradkonzept.

F

 

 

GS-8.-01

 

1c

 

Erg

 

Erleinhoferstraße – Am Erlengrund
Gefährdung durch kurze Reaktionszeiten wegen verdecktem Einblick in den Einmündungsbereich Henkerstegstraße.

M

 

MP
Erlhof-
Str.

 

 

 

Das Anliegen

Die rasche Ausarbeitung von Beseitigungsmaßnahmen für die von einer Westumfahrung unabhängig wirkenden 29 Gefährdungsstellen durch die Gemeindeverwaltung, konnte von Bürgermeister  Heinz Richter aus Kapazitätsgründen derzeit jedoch nicht zugesagt werden.
Die Bürgerinitiative erarbeitet nun Lösungsansätze in Eigenleistung mit dem Ziel der Gemeindeverwaltung einfache, kostengünstige und fachlich fundierte Anregungen für Beseitigungsmaßnahmen vorzuschlagen. Aber letztendlich obliegt es der Gemeindeverwaltung dann die entsprechende Detailplanung durchführen zu lassen.

 

Lösungsansätze

Ideen hierzu sind z.B. Vergrößerung Reaktionszeiten bei knappen Sichtweiten durch Geschwindigkeitsreduzierung, etwa wieder auf 30 km/h im Westteil des Straßenzuges (wie ursprünglich eingeführt) oder auch eine Temporeduzierung in der bei dortigen Engstellen (z.B. 40 km/h wie bereits anderenorts auf Staatsstraßen durchgeführt), was sofort die Lärmentwicklung (auch für LKW) deutlich vermindert.

Mit dieser sofortigen und kostengünstigen Entlastung für Anwohner und Fußgänger ist aber die umfassende Beseitigung der Gefährdung, wie von der Bürgerinitiative in ihrer Studie dargestellt, noch nicht erreicht. Jede Gefährdungsstelle, insbesondere diejenigen in der Friedhofstraße bedarf zur Auswahl einer tatsächlich greifenden Beseitigungsmaßnahme einer detaillierten Untersuchung.

 

Die Verkehrszählung im Oktober 2008

Eine ebenfalls von der Bürgerinitiative nach anerkanntem Standard unter dem Gesichtspunkt einer erwarteten verkehrlichen Änderung durch Sperren der Friedhofstraße für Lastverkehr über 7,5 t ab dem 01.11.2008 durchgeführte Verkehrszählung am  Forchheimer Tor ergab leicht rückläufige bis gleichbleibende Fahrzeugzahlen im Vergleich zu früheren Zählungen (so 2006).

Die Ergebnisse sind in nachfolgendem Diagramm dargestellt und können im Detail unter www.munk-ev.de nachgelesen werden Verkehrserhebung 28.10.2008 (Knotenpunkt Forchheimer Tor). Auffallend ist der vergleichsweise geringe Anteil an Schwerlastverkehr (LKW> 7,5 to) von 3,2% Forchheimerstr., bzw. 5,8% in der Friedhofstraße mit rund nur der Hälfte dieser Fahrzeuge.

Auszug Verkehrserhebung 28.10.08 MUNk e. V. Seite 13: Gesamt-Verkehrsströme  in den Knotenpunktstraßen

 

 

 

Die Prognose – Anteile Durchgangs- und Quell- /Zielverkehr

Unabhängig von den beiden Ausarbeitungen ist bekannt ,dass die Entlastung dieser Straßen durch den Bau der derzeit geplanten Westumfahrung liegt entsprechend den derzeit bekannten Prognosen des Staatlichen Bauamtes Bamberg somit bei 30 – 50%. Folglich ist der überwiegende und verbleibende Verkehrsanteil durch Quell- und Zielverkehr aus und nach Neunkirchen hervorgerufen.

 

Aktuelle Zahlen zum Durchgangs- bzw. Quell- und Zielverkehr liegen der Gemeindeverwaltung jedoch nicht vor, wie eine Nachfrage bei Bürgermeister Heinz Richter ergab. Man verlässt sich hier auch für die Prognose zukünftiger Entwicklung und der daraus resultierenden Notwendigkeitsbegründung blind auf die gleiche Fachstelle des Freistaats Bayern, die den Auftrag für die Straßenbauplanung von der Regierung von Oberfranken erhalten hat.

Eine wesentliche Datengrundlage für die Bewertung der Wirksamkeit einer Westumfahrung fehlt somit und wäre dringend erforderlich, um die Notwendigkeit hinterfragen zu können. Das aber möchte man aus Zeitgründen nicht, um das allein auf Neunkirchner Eigennutz ausgerichtete Projekt nicht zu verzögern und hierüber  einen Betrag zum Fall zu leisten. Ob dabei politischer Druck auf Mittefranken ausgeübt wird, dortige Umfahrungen beschleunigt zu bauen, ob Effeltrich und Kersbach mehr Verkehr bekommen, bleibt für die Neunkirchner Kommunalpolitik uninteressant.

 

 

Die Wertung aus Sicht der Bürgerinitiative MUNk e.V.

Die geplante Westumfahrung mit Baukosten von um 10 Mio. € ist  wegen der  geringen Innerortsentlastung   wenig kosteneffizient.

Bei den gleichzeitig entstehenden gravierenden Nachteilen für Neunkirchen (Zerstörung wertvoller Naherholungsgebiete, Verlust von Wald- und Ackerflächen, Lärm- und Verkehrsbelastung über weite Wohngebiete und ungeklärte Hochwassergefährdung von Wohngebieten durch Dammwirkung) führt die derzeitige Planung der Westumfahrung auch für Neunkirchen zu keiner positiven Lösung.

Die grundlegende Notwendigkeit und Wirksamkeit der Westumfahrung, die Trassenführung sowie  die  Anbindungen  müssen von der Marktgemeinde nun intensiv und belegbar geprüft und bewertet werden. 

Der Bürgerinitiative MUNk e.V. ist es wichtig, die aktuelle Verkehrssituation in Neunkirchen am Brand nachhaltig zu verbessern, ohne wertvolle Ressourcen (Naherholungsgebiete, Natur, land- und forstwirtschaftliche Flächen) nutzlos zu zerstören. Die derzeit geplante Westumfahrung erfüllt diese Voraussetzungen nicht.

Die kritische Auseinandersetzung und eine detaillierte Analyse der Auswirkungen ist eine grundlegende Voraussetzung um die Neunkirchener Bürger hier umfassend  zu informieren und   konstruktive Lösungen zu finden. Nachteile, die Jahrhunderte wirken werden, werden  so vermieden  und Lösungen erreicht,  mit denen alle leben können. - Wenn auch unter Umständen nicht für jeden optimal.

 

Die Empfehlung der Bürgerinitiative MUNk e.V.

Zusammenfassend empfiehlt die Bürgerinitiative den derzeitigen Plänen für eine Umfahrung der Staatsstraße St 2243 westlich Neunkirchens des Freistaats Bayern, erarbeitet durch das Staatliche Bauamt Bamberg, nicht zuzustimmen. Bei der Vielzahl an Nachteilen der derzeitigen Planung – auch derjenigen gemäß der am 17.09.2008 vom Marktgemeinderat verlangten Änderungen - muss die grundlegende Notwendigkeit der Straße, die Trassenführung und die geplanten Anbindungen der Westumfahrung von der Marktgemeinde intensiv und sorgfältig geprüft und bewertet werden. Dies erwarten und fordern die Bürger, denen die Vorzüge ihrer lokalen Heimat weit über einer überregionalen Verkehrsplanung stehen. Die Reduzierung des Schwerlastverkehrs muss mit den auch betroffenen Nachbargemeinden zusammen angegangen werden, um eine großräumige Umfahrung für den LKW-Durchgangsverkehr zu erreichen.

 

Alle genannten Unterlagen und Details einzusehen  im Internet unter www.munk-ev.de

 

Wiesentbote - 02.05.2011

Stellungnahme zum Status der Westumfahrung Neunkirchen am Brand

Gemeinsame Pressemittteilung von Ebersbacher Landwirten, BI MUNK und Bund Naturschutz

 

Bund Naturschutz

Flächenverbrauch für Westumfahrung von Neunkirchen am Brand inakzeptabel

Bund Naturschutz

 

Bund Naturschutz

Leserbriefe zur Westumgehung beim Bund Naturschutz

Bund Naturschutz

 

Leserbrief: Fränkischer Tag 02.05.2011

Fest entschlossen gegen Westumgehung

Pressespiegel Markt Neunkirchen am Brand

 

Leserbrief: Erlanger Nachrichten 06.04.2011

Einstufung als Chance für neues Verkehrskonzept sehen

Pressespiegel Markt Neunkirchen am Brand