Bürgerinitiative
liefert wichtige Fakten zur Behebung der Gefährdungsstellen im Ort und zur
Bewertung der Notwendigkeit der Westumgehung
Link zu Verkehrserhebung 28.10.2008 Knotenpunkt Forchheimer Tor
Link zu Gefährdungsstudie Forchheimer- bis Erlanger Straße Teil 1a
Link zu Gefährdungsstudie Forchheimer- bis Erlanger Straße Teil 1b
Link zu Gefährdungsstudie Forchheimer- bis Erlanger Straße Teil 1c
Link zu Gefährdungsstudie
Übersichtstabelle
Westumfahrung
– Entwicklung und Notwendigkeit
Die geplante Verlegung
der Staatsstraße St 2243 westlich Neunkirchens ist eine in Neunkirchen am Brand
seit vielen Jahrzehnten verfolgte Idee des räumlichen Abschlusses der Siedlung
nach Westen, analog der Südumfahrung, die 1997 bis unmittelbar an die
Bebauungsgrenze realisiert wurde. Dort waren es eindeutig verkehrliche
Perspektiven, die den Bau im Zuge der Gestaltung des Entwicklungsraums
“Erlanger Oberland“ rechtfertigten. Bereits vor dem Bau dieser Umfahrung war
der Durchgangsverkehr 2- bis 3mal höher als im Westen. Die Umfahrung im Westen
konnte mit eigentlichem Verkehrspotential oder dessen Entwicklungsperspektiven
nie begründet werden. Wie vom Regionalen Planungsverband Oberfranken und der
Marktgemeinde diskutiert, wurde Ende der 90-er Jahre des letzten Jahrhunderts
dennoch eine Vorhaltetrasse fixiert. Einzug fand diese u.a. in beschreibenden
Hinweisen des Flächennutzungs- und Landschaftsplans (2002). Das bei politischen
Gremien stets mit Mehrheiten schillernde Projekt bleibt in weiten Kreisen der
Bevölkerung, wie auch der Landwirtschaft und des Naturschutz, wegen des
geringen Verkehrsaufkommens und des damit nur geringen Nutzens stets heftig
umstritten.
Dies konnte
allerdings Befürworter nicht von einer Priorisierung dieses Projekts ab 2004
abhalten, indem einerseits in vermeintlich hohe Schwerlastanteilen eine hohe
Gefährdung auf den Straßenzügen geltend gemacht wurde und andererseits Lärm,
Erschütterungen, bis zu einem Riss in einem Haus als Belästigung herangeführt
wurden. Dies zeigte Wirkung. Im Fokus der Regierung von Oberfranken brachte
eine Neunkirchner Partei aufgrund dieses allgemeinen Stimmungsbilds eine
nahfristige Realisierung im Innenministerium des Freistaates ins Spiel und die
Dringlichkeitszuordnung für den Landkreis Forchheim stieg auf die die Realisierung
vorbereitende Dringlichkeitsstufe 1 R(eserve).
Die Neunkirchner
Kommunalpolitik bleibt aber eine exakte und nachvollziehbare Begründung der
Notwendigkeit dieser Straße dem fragenden Bürger gegenüber schuldig. Sie ist im
Begriff, die jahrzehntelang geübte Zustimmung weiterhin fortzuführen.
Die
Gefährdung genau genommen - Gefährdungsstudie
Die ins Feld
geführte Gefährdung, so auch für Kinder auf deren Schulweg zur und von der
Grundschule, wird zwar als Begründungsargument benutzt, gleichzeitig diese aber
vor dem Bau der Umfahrung zu beseitigen als nicht relevant angesehen. Ähnlich
ist dies mit Maßnahmen, die Belästigungen an der jeweils direkten Quelle
beseitigen oder verträglich gestalten könnten.
Dieser Widerspruch
hat die Bürgerinitiative für ein modernes und umweltbewusstes Neunkirchen (MUNk
e.V.) bewogen, zunächst nach einer Auflistung der Gefährdungsstellen zu fragen
und dann, als klar wurde, dass diese mehr in aller Munde ist aber in
Schriftform nicht vorlag, eine aktuelle Bestandsaufnahme in Eigenleistung
durchzuführen. Dazu wurde am 11. Oktober 2008 der Straßenzug Staatstraße St
2243 vom Ortseingang im Norden über die Innerortsstraßen vorbei am historischen
Ortskern zurück auf die St 2243 zum Ortsausgang nach Dormitz von mehreren
Personen einer Arbeitsgruppe begangen, um dabei Auffälligkeiten zu notieren.
Dies auch, um bewerten zu können, in wie weit Möglichkeiten bestehen derartige
Stellen zu beseitigen, und mit welchen Aufwand derartiges verbunden ist – auch
im Vergleich zum anvisierten Neubauprojekt der Umfahrung.
Die Ausarbeitung der
Bürgerinitiative hierzu ist die so genannte Gefährdungsstudie. Der Name aber
auch das Beschäftigen der Arbeitsgruppe mit dem Thema ergab sich aus dem
folgenden Auszug der Straßenverkehrsordnung:
Gefährdung
im Straßenverkehr - Zitat:
“ StVO. I. Allgemeine Verkehrsregeln, §3
Geschwindigkeit
(2a) Die
Fahrzeugführer müssen sich gegenüber Kindern, Hilfsbedürftigen und älteren
Menschen, insbesondere durch Verminderung der Fahrgeschwindigkeit und durch
Bremsbereitschaft, so verhalten, dass eine Gefährdung dieser Verkehrsteilnehmer
ausgeschlossen ist."
Zusammenfassend
heißt das, jeder Verkehrsteilnehmer hat die Verpflichtung sich bei seiner
Teilname am Straßenverkehr so zu verhalten, dass hieraus keine Gefährdung
entsteht. Ein besonderer Anreiz, die sachliche Ausrichtung der Studie darauf zu
richten, wo sich durch bauliche oder verkehrsordnerische Maßnahmen (z. B.
Höchstgeschwindigkeiten) trotzdem eine erhöhte Gefährdung ergibt.
Dies zu erreichen wurde die Studie in zwei
Teile untergliedert, und zwar in die einführende Analyse und in die Darstellung
von Lösungsansätzen zur Gefährdungsbeseitigung bezogen auf jede einzelne in der
Analyse dargestellte Gefährdungsstelle.
Die
Gefährdungsanalyse
Am 12.01.2009 wurde
der Gemeindeverwaltung von Neunkirchen, dem 1. Bürgermeister Herr Heinz Richter
die von der Bürgerinitiative für ein modernes und umweltbewusstes Neunkirchen
(MUNk e.V.) erstellte Gefährdungsanalyse sowie eine Verkehrszählung
vom 28.10.2008 am Knotenpunkt Forchheimer Tor überreicht.
In der
Gefährdungsanalyse werden 28 Gefährdungsstellen im Straßenverlauf und eine am
Ausgang in der Erleinhoferstraße Richtung Rosenbach aufgezeigt.
nach Effeltrich / Forchheim
nach Dormitz / Erlangen / Gräfenberg
13 Gefährdungsstellen liegen im Bereich der
Staatsstraße und 15 (+1) im gemeindlichen Teil des Straßenzugs.
Detailliert dargestellt sind u.a.
Engstellen, Sichtweiten und Reaktionszeiten, nachzulesen unter www.munk-ev.de , oder nachfolgende Links
anklicken.
Gefährdungsstudie Forchheimer- bis Erlanger Straße Teil 1a
Gefährdungsstudie Forchheimer- bis Erlanger Straße Teil 1b
Gefährdungsstudie Forchheimer- bis Erlanger Straße Teil 1c
Engstellen im Nordteil
der Forchheimer Straße, in der Friedhofstraße, wie kurze Reaktionszeiten im
heute auf 50 km/h freigegeben Westteil des gemeindlichen Straßenabschnittes
haben hohe Gefährdungspotentiale für die Fahrer selbst, aber vor allem für
Fußgänger bei Straßenquerungen und auf den oftmals ungeschützten Gehsteigen
entlang der Fahrbahn. Auch die punktuelle Lärmbelastung für Anwohner ist durch
höheres Tempo vergrößert.
Eingang
in die Diskussion um Beseitigungsmaßnahmen
In einer tabellarischen
Kurzfassung der Gefährdungsanalyse sind die nummerierten Gefährdungsstellen
zusammengefasst und mit einer freien Sonderspalte für Raum zum Eintrag von
Lösungsideen versehen, nachzulesen unter www.munk-ev.de
Gefährdungsstudie Übersichtstabelle.
In dieser Liste kann jeder seine eigenen Gedanken für Beseitigungsmaßnahmen
eintragen – und bei Bedarf auch an die Bürgerinitiative MUNk e.V. übermitteln info@munk-ev.de
Das Anliegen
Die 29
Gefährdungsstellen sind unabhängig vom Bau der Westumgehung vorhanden und
werden auch nach einem eventuellen Bau weiterhin wirken. Die rasche
Ausarbeitung von Maßnahmen zur Beseitigung der Gefährdungsstellen, durch die
Gemeindeverwaltung, konnte von Bürgermeister Heinz Richter aus
Kapazitätsgründen derzeit jedoch nicht zugesagt werden.
Die Bürgerinitiative
erarbeitet nun Lösungsansätze in Eigenleistung mit dem Ziel der
Gemeindeverwaltung einfache, kostengünstige und fachlich fundierte Anregungen
für Beseitigungsmaßnahmen vorzuschlagen. Aber letztendlich obliegt es der
Gemeindeverwaltung dann die entsprechende Detailplanung durchführen zu lassen.
Lösungsansätze
Ideen hierzu sind
z.B. Vergrößerung Reaktionszeiten bei knappen Sichtweiten durch
Geschwindigkeitsreduzierung, etwa wieder auf 30 km/h im Westteil des
Straßenzuges (wie ursprünglich eingeführt) oder auch eine Temporeduzierung bei
Engstellen in der Forchheimer Straße (z.B. 40 km/h wie bereits anderenorts auf
Staatsstraßen durchgeführt), was sofort ebenso die Lärmentwicklung (auch für
LKW) deutlich vermindert.
Mit dieser rasch
umzusetzenden und kostengünstigen Entlastung für Anwohner und Fußgänger ist
aber die umfassende Beseitigung der Gefährdung, wie von der Bürgerinitiative in
ihrer Studie dargestellt, noch nicht erreicht. Jede Gefährdungsstelle,
insbesondere diejenigen in der Friedhofstraße bedarf zur Auswahl einer
tatsächlich greifenden Beseitigungsmaßnahme einer detaillierten Untersuchung.
Die
Verkehrszählung im Oktober 2008
Eine ebenfalls von
der Bürgerinitiative nach anerkanntem Standard unter dem Gesichtspunkt einer
erwarteten verkehrlichen Änderung durch Sperren der Friedhofstraße für
Lastverkehr über 7,5 t ab dem 01.11.2008 durchgeführte Verkehrszählung am
Forchheimer Tor ergab leicht rückläufige bis gleichbleibende Fahrzeugzahlen im
Vergleich zu früheren Zählungen (so 2006).
Die Ergebnisse sind in
nachfolgendem Diagramm dargestellt und können im Detail im Dokument Verkehrserhebung 28.10.2008 Knotenpunkt Forchheimer Tor
nachgelesen werden. Auffallend ist der vergleichsweise geringe Anteil an
Schwerlastverkehr (LKW> 7,5 to) von 3,2% Forchheimer Straße, bzw. 5,8% in
der Friedhofstraße.
Eine weitere Zählung nach
Sperrung der Friedhofstraße ist angestrebt, um die Wirkung zu analysieren.
Auszug Verkehrserhebung 28.10.08 MUNk e. V.
Seite 13: Gesamt-Verkehrsströme in den Knotenpunktstraßen
FO = Forchheimer Straße (St2243) nördlich
des Forchheimer Tors
HZ = Hetzleser Straße
FS = Friedhofstraße
MI = Marktinneres (St2243) durchs
Forchheimer Tor
TOTAL = beide Richtungen
In der Friedhofstraße beträgt der Anteil an
LKW > 7,5 t und Bussen 5,8 %. Die kleinen LKW < 7,5 t hinzugerechnet,
ergibt sich ein Anteil von 13,6 %.
Die Prognose –
Anteile Durchgangs- und Quell- /Zielverkehr
Unabhängig
von den beiden Ausarbeitungen der Bürgerinitiative MUNk e. V. ist bekannt, dass die Entlastung
dieser Straßen durch den Bau der derzeit geplanten Westumfahrung entsprechend
den bekannten Prognosen des Staatlichen Bauamtes Bamberg nur bei 30 – 50%
liegt. Folglich ist der überwiegende und verbleibende Verkehrsanteil durch
Quell- und Zielverkehr aus und nach Neunkirchen hervorgerufen.
Aktuelle Zahlen zum
Durchgangs- bzw. Quell- und Zielverkehr liegen der Gemeindeverwaltung jedoch
nicht vor, wie eine Nachfrage bei Bürgermeister Heinz Richter ergab. Man
verlässt sich hier bei der Prognose zukünftiger Entwicklungen und der daraus
resultierend angenommenen Notwendigkeitsbegründung auf die gleiche Fachstelle
des Freistaats Bayern, die den Auftrag für die Straßenbauplanung von der
Regierung von Oberfranken erhalten hat.
Eine wesentliche
Datengrundlage für die Bewertung der Wirksamkeit einer Westumfahrung fehlt
somit. Diese wäre dringend erforderlich, um die Notwendigkeit belegen zu
können.
Hier holen die
Gemeinde Versäumnisse aus der Vergangenheit ein. Die politischen Parteien am
Ort und Ihre Vertreter im Marktgemeinderat möchten den Bau des vermeintlich
notwendigen Projektes nicht gefährden und sind darüber hinaus bereit, auch die
Ablehnung des Lärmschutzes und ungeplante Verkehrsverlagerungen im Ort in Kauf
zu nehmen. Weiterhin scheint es für die Kommunalpolitik irrelevant wenn
l eine deutliche
Zunahme des Schwerlastverkehrs auf der Süd- und Westumgehung große Teile
Neunkirchens mit Lärm und Abgasen belasten,
l
Effeltrich und
Kersbach mehr Verkehr bekommen,
l
weitere Umfahrungen (und Landschaftszerstörung) in der
Umgebung Neunkirchens die Folge sind und
l politischer Druck
auf Mittelfranken ausgeübt wird, um dortige Umfahrungen beschleunigt zu bauen
(Umgehung Uttenreuth, Buckenhof).
Die
Wertung aus Sicht der Bürgerinitiative MUNk e.V.
· Die geplante
Westumfahrung mit Baukosten von um 10 Mio. € ist wegen der geringen
Innerortsentlastung wenig kosteneffizient.
· Bei den gleichzeitig
entstehenden gravierenden Nachteilen für Neunkirchen (Zerstörung wertvoller
Naherholungsgebiete, Verlust von Wald- und Ackerflächen, Lärm- und
Verkehrsbelastung über weite Wohngebiete und ungeklärte Hochwassergefährdung
von Wohngebieten durch Dammwirkung) führt die derzeitige Planung der Westumfahrung
auch für Neunkirchen zu keiner positiven Lösung.
· Die grundlegende
Notwendigkeit und Wirksamkeit der Westumfahrung, die Trassenführung sowie die
Anbindungen müssen von der Marktgemeinde nun intensiv und belegbar geprüft und
bewertet werden.
· Der Bürgerinitiative
MUNk e.V. ist es wichtig, die aktuelle Verkehrssituation in Neunkirchen am
Brand nachhaltig zu verbessern, ohne wertvolle Ressourcen (Naherholungsgebiete,
Natur, land- und forstwirtschaftliche Flächen) nutzlos zu zerstören. Die
derzeit geplante Westumfahrung erfüllt diese Voraussetzungen nicht.
· Die kritische
Auseinandersetzung und eine detaillierte Analyse der Auswirkungen ist eine
grundlegende Voraussetzung, um die Neunkirchener Bürger hier umfassend zu
informieren und konstruktive Lösungen zu finden. Nachteile, die Jahrhunderte
wirken werden, werden so vermieden und Lösungen erreicht, mit denen alle leben
können. - Wenn auch unter Umständen nicht für jeden optimal.
Die
Empfehlung der Bürgerinitiative MUNk e.V.
Zusammenfassend
empfiehlt die Bürgerinitiative den derzeitigen Plänen für eine Umfahrung der
Staatsstraße St 2243 westlich Neunkirchens des Freistaats Bayern, erarbeitet
durch das Staatliche Bauamt Bamberg, nicht zuzustimmen. Bei der Vielzahl an
Nachteilen der derzeitigen Planung – auch derjenigen gemäß der am 17.09.2008
vom Marktgemeinderat verlangten Änderungen - muss die grundlegende
Notwendigkeit der Straße, die Trassenführung und die geplanten Anbindungen der
Westumfahrung von der Marktgemeinde intensiv und sorgfältig geprüft und bewertet
werden. Dieses erwarten und fordern die Bürger, denen die Vorzüge ihrer lokalen
Heimat weit über einer überregionalen Verkehrsplanung stehen. Die Reduzierung
des Schwerlastverkehrs muss mit den auch betroffenen Nachbargemeinden zusammen
angegangen werden, um eine großräumige Umfahrung für den LKW-Durchgangsverkehr
zu erreichen.