Gefährdungsanalyse und Verkehrszählung

Bürgerinitiative liefert wichtige Fakten zur Behebung der Gefährdungsstellen im Ort und zur Bewertung der Notwendigkeit der Westumgehung

 

Link zu Verkehrserhebung 28.10.2008 Knotenpunkt Forchheimer Tor

Link zu Gefährdungsstudie Forchheimer- bis Erlanger Straße Teil 1a

Link zu Gefährdungsstudie Forchheimer- bis Erlanger Straße Teil 1b

Link zu Gefährdungsstudie Forchheimer- bis Erlanger Straße Teil 1c

Link zu Gefährdungsstudie Übersichtstabelle

 

Westumfahrung – Entwicklung und Notwendigkeit

Die geplante Verlegung der Staatsstraße St 2243 westlich Neunkirchens ist eine in Neunkirchen am Brand seit vielen Jahrzehnten verfolgte Idee des räumlichen Abschlusses der Siedlung nach Westen, analog der Südumfahrung, die 1997 bis unmittelbar an die Bebauungsgrenze realisiert wurde. Dort waren es eindeutig verkehrliche Perspektiven, die den Bau im Zuge der Gestaltung des Entwicklungsraums “Erlanger Oberland“ rechtfertigten. Bereits vor dem Bau dieser Umfahrung war der Durchgangsverkehr 2- bis 3mal höher als im Westen. Die Umfahrung im Westen konnte mit eigentlichem Verkehrspotential oder dessen Entwicklungsperspektiven nie begründet werden. Wie vom Regionalen Planungsverband Oberfranken und der Marktgemeinde diskutiert, wurde Ende der 90-er Jahre des letzten Jahrhunderts dennoch eine Vorhaltetrasse fixiert. Einzug fand diese u.a. in beschreibenden Hinweisen des Flächennutzungs- und Landschaftsplans (2002). Das bei politischen Gremien stets mit Mehrheiten schillernde Projekt bleibt in weiten Kreisen der Bevölkerung, wie auch der Landwirtschaft und des Naturschutz, wegen des geringen Verkehrsaufkommens und des damit nur geringen Nutzens stets heftig umstritten.

Dies konnte allerdings Befürworter nicht von einer Priorisierung dieses Projekts ab 2004 abhalten, indem einerseits in vermeintlich hohe Schwerlastanteilen eine hohe Gefährdung auf den Straßenzügen geltend gemacht wurde und andererseits Lärm, Erschütterungen, bis zu einem Riss in einem Haus als Belästigung herangeführt wurden. Dies zeigte Wirkung. Im Fokus der Regierung von Oberfranken brachte eine Neunkirchner Partei aufgrund dieses allgemeinen Stimmungsbilds eine nahfristige Realisierung im Innenministerium des Freistaates ins Spiel und die Dringlichkeitszuordnung für den Landkreis Forchheim stieg auf die die Realisierung vorbereitende Dringlichkeitsstufe 1 R(eserve).

Die Neunkirchner Kommunalpolitik bleibt aber eine exakte und nachvollziehbare Begründung der Notwendigkeit dieser Straße dem fragenden Bürger gegenüber schuldig. Sie ist im Begriff, die jahrzehntelang geübte Zustimmung weiterhin fortzuführen.

 

Die Gefährdung genau genommen - Gefährdungsstudie

Die ins Feld geführte Gefährdung, so auch für Kinder auf deren Schulweg zur und von der Grundschule, wird zwar als Begründungsargument benutzt, gleichzeitig diese aber vor dem Bau der Umfahrung zu beseitigen als nicht relevant angesehen. Ähnlich ist dies mit Maßnahmen, die Belästigungen an der jeweils direkten Quelle beseitigen oder verträglich gestalten könnten.

Dieser Widerspruch hat die Bürgerinitiative für ein modernes und umweltbewusstes Neunkirchen (MUNk e.V.) bewogen, zunächst nach einer Auflistung der Gefährdungsstellen zu fragen und dann, als klar wurde, dass diese mehr in aller Munde ist aber in Schriftform nicht vorlag, eine aktuelle Bestandsaufnahme in Eigenleistung durchzuführen. Dazu wurde am 11. Oktober 2008 der Straßenzug Staatstraße St 2243 vom Ortseingang im Norden über die Innerortsstraßen vorbei am historischen Ortskern zurück auf die St 2243 zum Ortsausgang nach Dormitz von mehreren Personen einer Arbeitsgruppe begangen, um dabei Auffälligkeiten zu notieren. Dies auch, um bewerten zu können, in wie weit Möglichkeiten bestehen derartige Stellen zu beseitigen, und mit welchen Aufwand derartiges verbunden ist – auch im Vergleich zum anvisierten Neubauprojekt der Umfahrung.

 

Die Ausarbeitung der Bürgerinitiative hierzu ist die so genannte Gefährdungsstudie. Der Name aber auch das Beschäftigen der Arbeitsgruppe mit dem Thema ergab sich aus dem folgenden Auszug der Straßenverkehrsordnung:

Gefährdung im Straßenverkehr - Zitat:

“ StVO. I. Allgemeine Verkehrsregeln, §3 Geschwindigkeit

(2a) Die Fahrzeugführer müssen sich gegenüber Kindern, Hilfsbedürftigen und älteren Menschen, insbesondere durch Verminderung der Fahrgeschwindigkeit und durch Bremsbereitschaft, so verhalten, dass eine Gefährdung dieser Verkehrsteilnehmer ausgeschlossen ist."

Zusammenfassend heißt das, jeder Verkehrsteilnehmer hat die Verpflichtung sich bei seiner Teilname am Straßenverkehr so zu verhalten, dass hieraus keine Gefährdung entsteht. Ein besonderer Anreiz, die sachliche Ausrichtung der Studie darauf zu richten, wo sich durch bauliche oder verkehrsordnerische Maßnahmen (z. B. Höchstgeschwindigkeiten) trotzdem eine erhöhte Gefährdung ergibt.

 

Dies zu erreichen wurde die Studie in zwei Teile untergliedert, und zwar in die einführende Analyse und in die Darstellung von Lösungsansätzen zur Gefährdungsbeseitigung bezogen auf jede einzelne in der Analyse dargestellte Gefährdungsstelle.

 

Die Gefährdungsanalyse

Am 12.01.2009 wurde der Gemeindeverwaltung von Neunkirchen, dem 1. Bürgermeister Herr Heinz Richter die von der Bürgerinitiative für ein modernes und umweltbewusstes Neunkirchen (MUNk e.V.) erstellte Gefährdungsanalyse sowie eine Verkehrszählung vom 28.10.2008 am Knotenpunkt Forchheimer Tor überreicht.

In der Gefährdungsanalyse werden 28 Gefährdungsstellen im Straßenverlauf und eine am Ausgang in der Erleinhoferstraße Richtung Rosenbach aufgezeigt.

 

 

nach Effeltrich / Forchheim

nach Dormitz / Erlangen / Gräfenberg

 

13 Gefährdungsstellen liegen im Bereich der Staatsstraße und 15 (+1) im gemeindlichen Teil des Straßenzugs.

Detailliert dargestellt sind u.a. Engstellen, Sichtweiten und Reaktionszeiten, nachzulesen unter www.munk-ev.de , oder nachfolgende Links anklicken.

Gefährdungsstudie Forchheimer- bis Erlanger Straße Teil 1a

Gefährdungsstudie Forchheimer- bis Erlanger Straße Teil 1b

Gefährdungsstudie Forchheimer- bis Erlanger Straße Teil 1c

Engstellen im Nordteil der Forchheimer Straße, in der Friedhofstraße, wie kurze Reaktionszeiten im heute auf 50 km/h freigegeben Westteil des gemeindlichen Straßenabschnittes haben hohe Gefährdungspotentiale für die Fahrer selbst, aber vor allem für Fußgänger bei Straßenquerungen und auf den oftmals ungeschützten Gehsteigen entlang der Fahrbahn. Auch die punktuelle Lärmbelastung für Anwohner ist durch höheres Tempo vergrößert.

 

Eingang in die Diskussion um Beseitigungsmaßnahmen

In einer tabellarischen Kurzfassung der Gefährdungsanalyse sind die nummerierten Gefährdungsstellen zusammengefasst und mit einer freien Sonderspalte für Raum zum Eintrag von Lösungsideen versehen, nachzulesen unter www.munk-ev.de Gefährdungsstudie Übersichtstabelle. In dieser Liste kann jeder seine eigenen Gedanken für Beseitigungsmaßnahmen eintragen – und bei Bedarf auch an die Bürgerinitiative MUNk e.V. übermitteln info@munk-ev.de

 

Das Anliegen

Die 29 Gefährdungsstellen sind unabhängig vom Bau der Westumgehung vorhanden und werden auch nach einem eventuellen Bau weiterhin wirken. Die rasche Ausarbeitung von Maßnahmen zur Beseitigung der Gefährdungsstellen, durch die Gemeindeverwaltung, konnte von Bürgermeister Heinz Richter aus Kapazitätsgründen derzeit jedoch nicht zugesagt werden.

Die Bürgerinitiative erarbeitet nun Lösungsansätze in Eigenleistung mit dem Ziel der Gemeindeverwaltung einfache, kostengünstige und fachlich fundierte Anregungen für Beseitigungsmaßnahmen vorzuschlagen. Aber letztendlich obliegt es der Gemeindeverwaltung dann die entsprechende Detailplanung durchführen zu lassen.

 

Lösungsansätze

Ideen hierzu sind z.B. Vergrößerung Reaktionszeiten bei knappen Sichtweiten durch Geschwindigkeitsreduzierung, etwa wieder auf 30 km/h im Westteil des Straßenzuges (wie ursprünglich eingeführt) oder auch eine Temporeduzierung bei Engstellen in der Forchheimer Straße (z.B. 40 km/h wie bereits anderenorts auf Staatsstraßen durchgeführt), was sofort ebenso die Lärmentwicklung (auch für LKW) deutlich vermindert.

Mit dieser rasch umzusetzenden und kostengünstigen Entlastung für Anwohner und Fußgänger ist aber die umfassende Beseitigung der Gefährdung, wie von der Bürgerinitiative in ihrer Studie dargestellt, noch nicht erreicht. Jede Gefährdungsstelle, insbesondere diejenigen in der Friedhofstraße bedarf zur Auswahl einer tatsächlich greifenden Beseitigungsmaßnahme einer detaillierten Untersuchung.

 

Die Verkehrszählung im Oktober 2008

Eine ebenfalls von der Bürgerinitiative nach anerkanntem Standard unter dem Gesichtspunkt einer erwarteten verkehrlichen Änderung durch Sperren der Friedhofstraße für Lastverkehr über 7,5 t ab dem 01.11.2008 durchgeführte Verkehrszählung am Forchheimer Tor ergab leicht rückläufige bis gleichbleibende Fahrzeugzahlen im Vergleich zu früheren Zählungen (so 2006).

Die Ergebnisse sind in nachfolgendem Diagramm dargestellt und können im Detail im Dokument Verkehrserhebung 28.10.2008 Knotenpunkt Forchheimer Tor nachgelesen werden. Auffallend ist der vergleichsweise geringe Anteil an Schwerlastverkehr (LKW> 7,5 to) von 3,2% Forchheimer Straße, bzw. 5,8% in der Friedhofstraße.

Eine weitere Zählung nach Sperrung der Friedhofstraße ist angestrebt, um die Wirkung zu analysieren.

 

Auszug Verkehrserhebung 28.10.08 MUNk e. V. Seite 13: Gesamt-Verkehrsströme in den Knotenpunktstraßen

 

FO = Forchheimer Straße (St2243) nördlich des Forchheimer Tors

HZ = Hetzleser Straße

FS = Friedhofstraße

MI = Marktinneres (St2243) durchs Forchheimer Tor

TOTAL = beide Richtungen

In der Friedhofstraße beträgt der Anteil an LKW > 7,5 t und Bussen 5,8 %. Die kleinen LKW < 7,5 t hinzugerechnet, ergibt sich ein Anteil von 13,6 %.

 

Die Prognose – Anteile Durchgangs- und Quell- /Zielverkehr

 

Unabhängig von den beiden Ausarbeitungen der Bürgerinitiative MUNk e. V. ist bekannt, dass die Entlastung dieser Straßen durch den Bau der derzeit geplanten Westumfahrung entsprechend den bekannten Prognosen des Staatlichen Bauamtes Bamberg nur bei 30 – 50% liegt. Folglich ist der überwiegende und verbleibende Verkehrsanteil durch Quell- und Zielverkehr aus und nach Neunkirchen hervorgerufen.

 

Aktuelle Zahlen zum Durchgangs- bzw. Quell- und Zielverkehr liegen der Gemeindeverwaltung jedoch nicht vor, wie eine Nachfrage bei Bürgermeister Heinz Richter ergab. Man verlässt sich hier bei der Prognose zukünftiger Entwicklungen und der daraus resultierend angenommenen Notwendigkeitsbegründung auf die gleiche Fachstelle des Freistaats Bayern, die den Auftrag für die Straßenbauplanung von der Regierung von Oberfranken erhalten hat.

Eine wesentliche Datengrundlage für die Bewertung der Wirksamkeit einer Westumfahrung fehlt somit. Diese wäre dringend erforderlich, um die Notwendigkeit belegen zu können.

 

Hier holen die Gemeinde Versäumnisse aus der Vergangenheit ein. Die politischen Parteien am Ort und Ihre Vertreter im Marktgemeinderat möchten den Bau des vermeintlich notwendigen Projektes nicht gefährden und sind darüber hinaus bereit, auch die Ablehnung des Lärmschutzes und ungeplante Verkehrsverlagerungen im Ort in Kauf zu nehmen. Weiterhin scheint es für die Kommunalpolitik irrelevant wenn

l       eine deutliche Zunahme des Schwerlastverkehrs auf der Süd- und Westumgehung große Teile Neunkirchens mit Lärm und Abgasen belasten,

l        Effeltrich und Kersbach mehr Verkehr bekommen,

l       weitere Umfahrungen (und Landschaftszerstörung) in der Umgebung Neunkirchens die Folge sind und

l       politischer Druck auf Mittelfranken ausgeübt wird, um dortige Umfahrungen beschleunigt zu bauen (Umgehung Uttenreuth, Buckenhof).

 

Die Wertung aus Sicht der Bürgerinitiative MUNk e.V.

·       Die geplante Westumfahrung mit Baukosten von um 10 Mio. € ist wegen der geringen Innerortsentlastung wenig kosteneffizient.

·       Bei den gleichzeitig entstehenden gravierenden Nachteilen für Neunkirchen (Zerstörung wertvoller Naherholungsgebiete, Verlust von Wald- und Ackerflächen, Lärm- und Verkehrsbelastung über weite Wohngebiete und ungeklärte Hochwassergefährdung von Wohngebieten durch Dammwirkung) führt die derzeitige Planung der Westumfahrung auch für Neunkirchen zu keiner positiven Lösung.

·       Die grundlegende Notwendigkeit und Wirksamkeit der Westumfahrung, die Trassenführung sowie die Anbindungen müssen von der Marktgemeinde nun intensiv und belegbar geprüft und bewertet werden.

·       Der Bürgerinitiative MUNk e.V. ist es wichtig, die aktuelle Verkehrssituation in Neunkirchen am Brand nachhaltig zu verbessern, ohne wertvolle Ressourcen (Naherholungsgebiete, Natur, land- und forstwirtschaftliche Flächen) nutzlos zu zerstören. Die derzeit geplante Westumfahrung erfüllt diese Voraussetzungen nicht.

·       Die kritische Auseinandersetzung und eine detaillierte Analyse der Auswirkungen ist eine grundlegende Voraussetzung, um die Neunkirchener Bürger hier umfassend zu informieren und konstruktive Lösungen zu finden. Nachteile, die Jahrhunderte wirken werden, werden so vermieden und Lösungen erreicht, mit denen alle leben können. - Wenn auch unter Umständen nicht für jeden optimal.

 

Die Empfehlung der Bürgerinitiative MUNk e.V.

Zusammenfassend empfiehlt die Bürgerinitiative den derzeitigen Plänen für eine Umfahrung der Staatsstraße St 2243 westlich Neunkirchens des Freistaats Bayern, erarbeitet durch das Staatliche Bauamt Bamberg, nicht zuzustimmen. Bei der Vielzahl an Nachteilen der derzeitigen Planung – auch derjenigen gemäß der am 17.09.2008 vom Marktgemeinderat verlangten Änderungen - muss die grundlegende Notwendigkeit der Straße, die Trassenführung und die geplanten Anbindungen der Westumfahrung von der Marktgemeinde intensiv und sorgfältig geprüft und bewertet werden. Dieses erwarten und fordern die Bürger, denen die Vorzüge ihrer lokalen Heimat weit über einer überregionalen Verkehrsplanung stehen. Die Reduzierung des Schwerlastverkehrs muss mit den auch betroffenen Nachbargemeinden zusammen angegangen werden, um eine großräumige Umfahrung für den LKW-Durchgangsverkehr zu erreichen.